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   BFH, 17.01.1973 - I R 46/71   

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https://dejure.org/1973,808
BFH, 17.01.1973 - I R 46/71 (https://dejure.org/1973,808)
BFH, Entscheidung vom 17.01.1973 - I R 46/71 (https://dejure.org/1973,808)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1973 - I R 46/71 (https://dejure.org/1973,808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umwandlungsfälle - Selbst geschaffener Geschäftswert - Verzicht auf Aufdeckung - Kapitalgesellschaft - Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 15

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 108, 331
  • DB 1973, 1214
  • BStBl II 1973, 418
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.05.1956 - I 39/56 S

    Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine aus ihren Gesellschaftern bestehende

    Auszug aus BFH, 17.01.1973 - I R 46/71
    Das BFH-Urteil vom 29. Mai 1956 I 39/56 S (BFHE 63, 76, BStBl III 1956, 226) kann auf andere als Umwandlungsfälle des § 15 Abs. 1 KStG nicht angewendet werden.

    Zu Unrecht habe das FG das Urteil des BFH vom 29. Mai 1956 I 39/56 S (BFHE 63, 76, BStBl III 1956, 226) nicht angewandt.

    Das BFH-Urteil I 39/56 S betrifft allein die Fälle des § 15 Abs. 1 KStG, d. h. den Übergang eines Vermögens einer Kapitalgesellschaft mit oder ohne Abwicklung (Liquidation) auf einen anderen.

    c) Alle im Schrifttum aus dem BFH-Urteil I 39/56 S gezogenen Folgerungen sind richtig, soweit sie davon ausgehen, daß dort allein von der Liquidationsbesteuerung die Rede ist, d. h. von der Besteuerung einer untergehenden Kapitalgesellschaft; die Entscheidung läßt keinen Zweifel daran, daß ihre Aussage allein auf den Fall der Umwandlung beschränkt ist.

  • BFH, 07.10.1970 - I R 1/68

    Veräußerung eines Teilbetriebes - Berücksichtigung eines Geschäftswerts -

    Auszug aus BFH, 17.01.1973 - I R 46/71
    Er hat bereits im Urteil vom 7. Oktober 1970 I R 1/68 (BFHE 100, 245, BStBl II 1971, 69), das dem FG bei Abfassung seiner Entscheidung im Zweifel noch nicht bekannt war, Bedenken dagegen angemeldet, daß bei Anwendung der auch hier gewählten Methode Leissle (vgl. BFH-Urteil vom 11. Oktober 1960 I 229/59 U, BFHE 71, 695, BStBl III 1960, 509) bei der Berechnung vom Buchwert statt vom Teilwert der Wirtschaftsgüter ausgegangen worden ist (Hinweis auch auf das BFH-Urteil vom 16. Juni 1970 II 95--96/64, BFHE 99, 413, BStBl II 1970, 690, unter III. Absatz 3).
  • BFH, 16.06.1970 - II 95/64

    Einbringung von Anteilen eines Miterben in verschiedene Gesellschaften bei

    Auszug aus BFH, 17.01.1973 - I R 46/71
    Er hat bereits im Urteil vom 7. Oktober 1970 I R 1/68 (BFHE 100, 245, BStBl II 1971, 69), das dem FG bei Abfassung seiner Entscheidung im Zweifel noch nicht bekannt war, Bedenken dagegen angemeldet, daß bei Anwendung der auch hier gewählten Methode Leissle (vgl. BFH-Urteil vom 11. Oktober 1960 I 229/59 U, BFHE 71, 695, BStBl III 1960, 509) bei der Berechnung vom Buchwert statt vom Teilwert der Wirtschaftsgüter ausgegangen worden ist (Hinweis auch auf das BFH-Urteil vom 16. Juni 1970 II 95--96/64, BFHE 99, 413, BStBl II 1970, 690, unter III. Absatz 3).
  • BFH, 11.10.1960 - I 229/59 U

    Aktivierungspflichtige Abfindungen an lästige Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 17.01.1973 - I R 46/71
    Er hat bereits im Urteil vom 7. Oktober 1970 I R 1/68 (BFHE 100, 245, BStBl II 1971, 69), das dem FG bei Abfassung seiner Entscheidung im Zweifel noch nicht bekannt war, Bedenken dagegen angemeldet, daß bei Anwendung der auch hier gewählten Methode Leissle (vgl. BFH-Urteil vom 11. Oktober 1960 I 229/59 U, BFHE 71, 695, BStBl III 1960, 509) bei der Berechnung vom Buchwert statt vom Teilwert der Wirtschaftsgüter ausgegangen worden ist (Hinweis auch auf das BFH-Urteil vom 16. Juni 1970 II 95--96/64, BFHE 99, 413, BStBl II 1970, 690, unter III. Absatz 3).
  • BFH, 31.03.1971 - I R 111/69

    Betriebsaufspaltung - Besitz-Personengesellschaft - Verpachtung des Betriebs -

    Auszug aus BFH, 17.01.1973 - I R 46/71
    Etwas anderes kann auch nicht aus dem Urteil des Senats vom 31. März 1971 I R 111/69 (BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536) hergeleitet werden, das den Fall einer Betriebsaufspaltung (der pachtweisen Überlassung eines Unternehmens -- Betriebsvermögens -- zur Nutzung) betraf.
  • BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65

    Einzelunternehmen - Einbringung in OHG - Steuerfreiheit - Tarifvergünstigung -

    Auszug aus BFH, 17.01.1973 - I R 46/71
    d) Etwas anderes läßt sich schließlich auch dem von der Klägerin angezogenen BFH-Urteil vom 11. August 1971 VIII 13/65 (BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270) nicht entnehmen.
  • BFH, 16.06.1971 - I R 48/70

    Neu gegründete Aktiengesellschaft - Leistung der Einlagen - Einbringung des

    Auszug aus BFH, 17.01.1973 - I R 46/71
    Den Unterschied zwischen einer Umwandlung und einer Neugründung (dort einer Kapitalgesellschaft) unter Einbringung eines Betriebsvermögens hat der erkennende Senat auch im Urteil vom 16. Juni 1971 I R 48/70 (BFHE 102, 394, BStBl II 1971, 718) -- wenn auch in anderem Zusammenhang und mit anderer Zielsetzung -- deutlich gemacht.
  • RFH, 27.02.1940 - I 25/40
    Auszug aus BFH, 17.01.1973 - I R 46/71
    a) Geht nun das Vermögen der untergehenden Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft über, an der die gleichen Personen, die an der untergehenden Kapitalgesellschaft beteiligt waren, im gleichen Verhältnis ihrer Anteile wie an der untergehenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind, so ist es nach dem genannten Urteil für die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 15 Abs. 1 KStG einmal ohne Bedeutung, daß es an einer Gegenleistung dieser Personengesellschaft für die Übertragung des Vermögens der untergehenden Kapitalgesellschaft auf sie fehlt (an die Stelle der fehlenden Gegenleistung tritt entweder die Summe der Teilwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter -- Urteil des RFH vom 27. Februar 1940 I 25/40, RStBl 1940, 527 -- oder der Teilwert der untergehenden Gesellschaftsrechte -- da die Summe der Teilwerte der übetragenen Wirtschaftsgüter ihm nicht zu entsprechen braucht: RFH-Urteil vom 6. Juli 1943 I 134/42, RStBl 1943, 758 --).
  • RFH, 06.07.1943 - I 134/42
    Auszug aus BFH, 17.01.1973 - I R 46/71
    a) Geht nun das Vermögen der untergehenden Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft über, an der die gleichen Personen, die an der untergehenden Kapitalgesellschaft beteiligt waren, im gleichen Verhältnis ihrer Anteile wie an der untergehenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind, so ist es nach dem genannten Urteil für die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 15 Abs. 1 KStG einmal ohne Bedeutung, daß es an einer Gegenleistung dieser Personengesellschaft für die Übertragung des Vermögens der untergehenden Kapitalgesellschaft auf sie fehlt (an die Stelle der fehlenden Gegenleistung tritt entweder die Summe der Teilwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter -- Urteil des RFH vom 27. Februar 1940 I 25/40, RStBl 1940, 527 -- oder der Teilwert der untergehenden Gesellschaftsrechte -- da die Summe der Teilwerte der übetragenen Wirtschaftsgüter ihm nicht zu entsprechen braucht: RFH-Urteil vom 6. Juli 1943 I 134/42, RStBl 1943, 758 --).
  • BFH, 25.11.1976 - IV R 90/72

    GmbH & Co. KG - Gewinnverteilungsabrede - Änderung - Erhöhung der Gewinnanteile

    Die Vorteilszuwendung umfaßt Vorteile jeder Art, die dem Gesellschafter neben seinem vereinbarten Gewinnanteil mit Rücksicht auf seine Gesellschaftereigenschaft von der Kapitalgesellschaft zugewendet werden, wobei die Zuwendung nicht nur durch positives Handeln, sondern auch durch Unterlassen oder durch Verzicht bewirkt werden kann (vgl. das BFH-Urteil vom 17. Januar 1973 I R 46/71, BFHE 108, 331, BStBl II 1973, 418; ferner Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 6 KStG, Anm. 37).

    Die Vorinstanz hat jedoch verkannt, daß bei dieser Methode zur Ermittlung des inneren Betriebswertes vom kapitalisierten durchschnittlichen Ertrag nicht das "buchmäßige Betriebsvermögen", sondern die Teilwerte der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens abzuziehen sind (vgl. BFH-Urteile I R 46/71 und vom 7. Oktober 1970 I R 1/68, BFHE 100, 245, BStBl II 1971, 69).

    Daß dieser Gesichtspunkt die Aufdeckung eines Geschäftswerts nicht zu hindern vermag, ergibt sich auch aus der sinngemäßen Anwendung der Grundsätze der inzwischen ergangenen BFH-Entscheidung I R 46/71, aus der im übrigen, wie schon betont, auch erhellt, daß der Übergang eines partiellen Geschäftswerts auf die Kommanditisten einer GmbH & Co. KG als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden kann.

    Im Streitfall kann, wie bereits unter Hinweis auf das BFH-Urteil I R 46/71 hervorgehoben wurde, nicht bezweifelt werden, daß es sich bei dem Übergang des partiellen Geschäftswerts von der GmbH auf die Kommanditisten um einen abgeleiteten Erwerb handelt.

  • BFH, 08.12.1976 - I R 215/73

    Geschäftswert eines Unternehmens - Verwertung der indirekten Methode - Schätzung

    Der Senat hält an der Ansicht fest, daß bei Anwendung der indirekten Methode die den Substanzwert bestimmenden Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert anzusetzen sind (Anschluß an BFHE 100, 245; 108, 331).

    b) Unter Berufung auf das BFH-Urteil II 95-96/64, das sich auch gegen eine Gleichstellung des Substanzwerts mit dem Steuerbilanzwert (Saldo der Buchwerte in der Steuerbilanz) ausgesprochen hatte, hat der erkennende Senat ausgeführt, daß der Substanzwert eines Unternehmens sich nicht aus den Buchwerten der Steuerbilanz zusammensetze, sondern aus den Teilwerten der einzelnen Wirtschaftsgüter (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1970 I R 1/68, BFHE 100, 245, BStBl II 1971, 69, und vom 17. Januar 1973 I R 46/71, BFHE 108, 331, BStBl II 1973, 418).

  • BFH, 06.02.1980 - I R 50/76

    Zur Frage der Angemessenheit der Gewinnanteile der stillen Gesellschafter einer

    Der Senat folgt bei der hier anzustellenden Berechnung den Grundsätzen, welche die Rechtsprechung gelegentlich der Ermittlung eines Geschäftswerts in Ablehnung an die sog. indirekte Methode aufgestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 11. Oktober 1960 I 229/59 U, BFHE 71, 695, BStBl III 1960, 509; vom 7. Oktober 1970 I R 1/68, BFHE 100, 245, BStBl II 1971, 69; vom 17. Januar 1973 I R 46/71, BFHE 108, 331, BStBl II 1973, 418; vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409; vom 25. Januar 1979 IV R 56/75, BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302).
  • BFH, 13.09.1973 - IV R 5/70

    KG - Entgeltlicher Erwerb eines Betriebs - Miterworbener Geschäftswert -

    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob er diesem Urteil folgen will (vgl. auch das BFH-Urteil vom 17. Januar 1973 I R 46/71, BFHE 108, 331, BStBl II 1973, 418).
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